Kindeswohlgefährdung


Neben der Kinderarmut, die sich einem aufmerksamen Beobachter relativ schnell offenbart, gibt es noch andere Herausforderungen an unsere Gesellschaft, bei denen es schön wäre, wenn man dort bestehende Problematiken sofort bei der Wurzel packen und lösen könnte.

Aber so gut wie nie werden solche Probleme (z.B. Gewalt in der Familie, sexueller Missbrauch, elterlicher Drogenkonsum) rechtzeitig erkannt.

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Für die betroffenen Kinder wird die Lebenssituation unerträglich und ist auch aus ihrer Sicht schlussendlich nicht mehr lösbar. 
Zu den Zahlen: 
In Deutschland sind die Eltern von etwa 2,8 Millionen Kindern und Jugendlichen drogenbelastet.

Für das Jahr 2021 wurden seitens der deutschen Jugendämter etwa 60.000 Kindeswohlgefährdungen festgestellt. Dazu zählen Vernachlässigung, psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt. Wie hoch die Dunkelziffer ist, lässt sich nicht zuverlässig ermitteln.

Artikel 6 des Grundgesetzes regelt, dass die Pflege und Erziehung der Kinder - und damit auch die Sorge für ihr Wohl - das natürliche Recht der Eltern und die ihnen zuvörderst obliegende Pflicht ist. Kommen die Eltern ihrer Verantwortung nicht nach und gefährden dadurch das körperliche, seelische oder geistige Wohl ihrer Kinder, spricht man von Kindeswohlgefährdung.